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Content Bühne Gefahrstoffe / Symbolbibliothek

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)

Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgt nach dem sogenannten Global Harmonisierten System – GHS. Rechtsgrundlage ist die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU (hier auch GHS-Verordnung genannt.)

In der GHS-Verordnung sind sogenannte Gefahrenklassen beschrieben, z. B. entzündbare Flüssigkeiten. Der Hersteller oder Inverkehrbringer von Chemikalien muss ermitteln, welche Gefahrenklassen auf seinen Stoff oder auf sein Gemisch zutreffen. 

Diese Angaben gehören zur Einstufung:

Die GHS-Verordnung beschreibt 28 Gefahrenklassen   (Anhang 2 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen") 

Die Gefahrenklasse gibt die Art der Gefahr an, z. B. entzündbare Flüssigkeit. Jede Gefahrenklasse ist in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. Je höher die Ziffer der Kategorie, desto schwächer die Gefahr.
Die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ ist in die Kategorien 1 bis 3 unterteilt

GefahrenklasseKategorie
 
Art der GefahrSchwere der Gefahr

Entzündbare Flüssigkeiten

abnehmend

123

Die Kriterien für die Zuordnung zu einer der Gefahrenkategorien 1 bis 3 innerhalb der Gefahrenklasse „Entzündbare Flüssigkeiten“ sind der Flammpunkt und der Siedebeginn.

Beispiel: Gefahrenklasse 2.6 „Entzündbare Flüssigkeiten“
Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn = 35 °C
Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
Kategorie 3: Flammpunkt = 23 °C und = 60 °C

Es gibt Gefahrenklassen, die nur eine Kategorie haben, die immer als Kategorie 1 bezeichnet wird. Beispiel: Korrosiv gegenüber Metallen, Die Ozonschicht schädigend.

Bei einigen Gefahrenklassen wird nicht in Kategorien unterteilt, sondern bei explosiven Stoffen in die Unterklassen 1.1 bis 1.6 sowie bei organischen Peroxiden sowie selbstzersetzlichen Stoffen in die Typen A bis G.

GUT ZU WISSEN
In der GHS-Verordnung werden die Abkürzungen der Gefahrenklassen in englisch angegeben.

Nach GHS sind die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. So ist die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ mit schwächer werdender Entzündbarkeit den Kategorien 1 bis 3 zugeordnet. Die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ ist in vier Kategorien unterteilt. Stoffe mit starker Giftwirkung werden der Kategorie 1, Stoffe mit schwächerer Giftwirkung den weiteren Kategorien zugeordnet.

Die Gefahrenklasse gibt die Art der Gefahr an, z. B. entzündbare Flüssigkeit. Jede Gefahrenklasse ist in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. Je höher die Ziffer der Kategorie, desto schwächer die Gefahr.

GefahrenklasseKategorie
Art der GefahrSchwere der Gefahr



Entzündbare Flüssigkeiten

abnehmend
 

===========>
1             2             3     

Akute Toxizität

===============>
1             2             3           4

   

Die Einstufungskriterien für die Zuordnung zu den Gefahrenkategorien innerhalb einer Gefahrenklasse sind z. B. bei der Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ der Flammpunkt und der Siedebeginn. Bei „akute Toxizität“ ist es die Höhe der tödlichen Dosis.

Beispiel: Gefahrenklasse 2.6 „Entzündbare Flüssigkeiten“
Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn = 35 °C
Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
Kategorie 3: Flammpunkt = 23 °C und = 60 °C

In Anhang I der GHS-Verordnung sind für jede Gefahrenklasse die Kategorien und Einstufungskriterien angegeben. Die Nummerierung der Abschnitte in Anhang I entspricht den Nummern der Gefahrenklassen.

Durch die Differenzierung der 28 Gefahrenklassen in Kategorien ergeben sich über 70 Einstufungsmöglichkeiten. Bei der Einstufung muss bestimmt werden, welchen Kategorien innerhalb welcher Gefahrenklassen ein Stoff oder Gemisch zuzuordnen ist..

Gefahrenhinweise

Die Gefahrenhinweise werden auch als H-Sätze (engl.: hazard statements) bezeichnet. Die Liste der Gefahrenhinweise ist in Anhang 4 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen")  enthalten.

Die H-Sätze werden wie folgt nummeriert:
Die erste Ziffer ist eine Schlüsselziffer. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer.

Zusätzlich gibt es EUH-Sätze, die im UN-GHS nicht vorkommen. Sie wurden aber in das europäische GHS aufgenommen.

Beispiele:

  • H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  • H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt
  • EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser

Aus der Einstufung wird abgeleitet, was auf dem Etikett stehen muss. Es gibt folgende Kennzeichnungselemente:

Chemische Substanz in einem Labor. Braunglasflasche. Markiert mit GHS-Symbolen mit Toxizitäts-, Entflammbarkeits- und Todeswarnungen.

Jedes Gefahrenpiktogramme hat eine Nummer und eine Bezeichnung für das schwarze Symbol, (z. B. GHS02, Flamme).

Piktogramme herunterladen
Alle Piktogramme können Sie in der Symbolbibliothek von BGN Branchenwissen in zwei Formaten herunterladen (nach unten scrollen): WMF (Vektorformat) und GIF (ca. 400 x 400 Pixel). Außerdem steht Ihnen im BGN Branchenwissen ein Download-Paket der gesamten Sybolbibliothek (nur für Windows-Systeme) zur Verfügung.

Piktogramme zuordnen
Innerhalb einer Gefahrenklasse können den verschiedenen Kategorien unterschiedliche Piktogramme zugeordnet sein. Umgekehrt kann ein und dasselbe Piktogramm innerhalb verschiedener Gefahrenklassen jeweils bestimmten Kategorien zugeordnet sein.

Beispiele:

Das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen ist nicht nur „Akuter Toxizität, Kategorie 4“ zugeordnet, sondern unter anderem auch der „Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2“ und „Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 2“.

Den Kategorien 1 bis 3 ist dasselbe Piktogramm mit dem Totenkopf, der Kategorie 4 – die „schwächste“ Kategorie - das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen zugeordnet.

Gefahrstoffkanister mit Kennzeichung

Je nach "Schwere" der Gefahr werden die Piktogramme bei der Kennzeichnung mit dem Signalwort "Gefahr" oder "Achtung" kombiniert. Das Signalwort "Gefahr" kennzeichnet ein höheres Risiko als das Signalwort "Achtung".

Gefahr > Achtung

Kennzeichnungs-Beispiele:

  • Methanol: Signalwort "Gefahr"

  • 25%-ige Salzsäure: Signalwort "Gefahr"

  • 30%-ige Zitronensäure: Signalwort "Achtung"

Die Gefahrenhinweise werden auch als H-Sätze (engl.: hazard statements) bezeichnet. Die Liste der Gefahrenhinweise ist in Anhang 4 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen")  enthalten.

Die H-Sätze werden wie folgt nummeriert:
Die erste Ziffer ist eine Schlüsselziffer. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer.

Zusätzlich gibt es EUH-Sätze, die im UN-GHS nicht vorkommen. Sie wurden aber in das europäische GHS aufgenommen.

Beispiele:

  • H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar

  • H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt

  • EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser

Die Sicherheitshinweise werden auch als P-Sätze (engl.: precautionary statements) bezeichnet. Die Liste der Gefahrenhinweise ist in Anhang 5 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen")  enthalten.

Die P-Sätze werden wie folgt nummeriert:
Die erste Ziffer ist eine Schlüsselziffer. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer.

Beispiele:

  • P211 Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen

  • P331 KEIN Erbrechen herbeiführen

  • P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren

GUT ZU WISSEN
Die P-Sätze zu „1 Allgemeines“ sind nur für Verbraucherprodukte bestimmt.
Auf den Etiketten müssen die Texte der H- und P-Sätze ausgeschrieben sein. Die Nummern müssen nicht angegeben werden.

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