Bei Getränkeschankanlagen besteht durch unkontrolliert austretendes Kohlendioxid (CO2) Erstickungsgefahr. Auch bei einer ausreichenden Konzentration von Sauerstoff in der Atemluft hat CO2 ab einer bestimmten Konzentration eine gesundheitsschädigende Wirkung, die bis zum Tod führen kann. Siehe auch Kapitel 2.2 der ASI 6.80: Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Entweicht der komplette Inhalt einer 10-kg-Kohlendioxidflasche (CO2) in einen in der Praxis üblichen Kühlraum (Bier-Kühlraum) oder in einen Raum mit geringem Volumen (z. B. geschlossene Teeküche), so kann sich dort ein tödliches Kohlendioxid-/Luft-Gemisch bilden.
Bereits eine CO2-Konzentration von ca. 10 Vol.-Prozent in der Atemluft wirkt tödlich.
Anders ist es bei größeren Räumen: Tritt aus einer handelsüblichen Kohlendioxidflasche mit einem Füllgewicht von 10 kg der gesamte Flascheninhalts aus, dann wird eine Gasmenge von ca. 5,1 m3 CO2 freigesetzt. Für diesen Fall sind bei einem Netto-Raumvolumen von ca. 170 m3 und mehr keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich. Das Raumvolumen von 170 m3 begrenzt dann die CO2-Konzentration auf maximal ca. 3 Vol.-Prozent. Diese Konzentration ist in der Regel noch akzeptiert.
Vorsicht! Selbst der kurzzeitige Wechsel des Getränkebehälters oder der Austausch einer Kohlendioxidflasche kann eine tödliche Gefahr bedeuten, wenn unkontrolliert Gas austritt und keine Schutzmaßnahme getroffen wird.
GUT ZU WISSEN
Analog zu obigem Berechnungsbeispiel ist bei einer angeschlossenen 6-kg-Kohlendioxidflasche ein Netto-Raumvolumen von ca. 102 m3 bzw. bei einer angeschlossenen 2-kg-Kohlendioxidflasche ein Netto-Raumvolumen von ca. 34 m3 – ohne weitere Schutzmaßnahme – ausreichend.
Beispielrechnungen enthält der Anhang 2 der ASI 6.80: Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Siehe auch: Gaswarnanlage für CO2