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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Unterweisung

Rechtliche Grundlagen

Ein dreidimensionales Paragraphenzeichen

Unterweisungen wirken sich nicht nur positiv auf die Motivation und Arbeitsergebnisse der Beschäftigten aus, sondern der Arbeitgeber erfüllt damit auch eine rechtliche Verpflichtung. Die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert:

 

Arbeitsschutzgesetz
§ 12 Unterweisung

Mutterschutzgesetz
§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

 

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
§ 4 Unterweisung der Versicherten

 

Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 29 Unterweisung über Gefahren

 

Gefahrstoffverordnung
§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

 

Betriebssicherheitsverordnung
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

 

Biostoffverordnung
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Über allen Verordnungen im Arbeitsschutz steht das Arbeitsschutzgesetz. Es macht deutlich, welche Aufgaben Unternehmer und auch Beschäftigte im Arbeitsschutz haben. In § 12 Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht zur Unterweisung formuliert.

Auch die Unfallversicherungsträger haben in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" festgelegt, dass sich der Arbeitgeber um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten kümmern und diese regelmäßig unterweisen muss. Unterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden und gegebenenfalls wiederholt werden. Nach dem Jugendschutzgesetz muss eine Unterweisung mindestens zweimal jährlich stattfinden.

In der Gefahrstoff-, Biostoff- und Betriebssicherheitsverordnung werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz nochmals konkretisiert. In den zugehörigen Technischen Regeln (TRGS, TRBA, TRBS) werden konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Verordnungen gegeben.

Besonders schutzbedürftige Personengruppen sind Jugendliche und Schwangere bzw. Stillende. Hinweise zur Information dieser Personengruppen sind im Jugendschutzgesetz sowie im Mutterschutzgesetz aufgeführt.

Zudem listen die genannten Gesetze, Verordnungen und die zugehörigen Technischen Regeln Anforderungen an eine Unterweisung auf.

Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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