Die Arbeitshöhe entspricht nicht immer der Höhe des Tisches oder des Förderbands, sondern der Höhe, auf der die Beschäftigten tatsächlich mit den Händen arbeiten. Wenn ein hohes Werkstück zu bearbeiten ist, wird eine geringere Höhe gewählt. Weiteres Beispiel: Ein Förderband für hohe Eimer muss niedriger sein als ein Förderband für kleine Faltschachteln.
Anpassung der Arbeitshöhe
Die Abbildung zeigt, wie verschieden große Personen denselben Tisch mit der Höhe h auf die passende Höhe bringen: Die große Person passt die Arbeitshöhe durch höhere Füße (links) oder durch Verwendung einer Schneidbretterhöhung (Mitte) an. Die kleine Person kann am selben Tisch ohne Höhenanpassung arbeiten (rechts).
Ein Arbeitsplatz mit fester Höhe wurde an den Bedarf großer Personen bei normal schweren manuellen Tätigkeiten angepasst. Personen durchschnittlicher und kleinerer Größe stellen eine für sie optimale Arbeitshöhe durch ein höhenanpassbares Podest ein. Grafik in Anlehnung an DIN EN ISO 14738.
Arbeitstische mit Höhenanpassung einsetzen. Die Höhe des Tisches muss schnell, einfach und ohne Werkzeug anpassbar sein. Der Höhenverstellbereich sollte zwischen 680 und 115 cm liegen – Höhenverstellbarer Arbeitstisch
Auflagen oder Podeste zur Höhenanpassung nutzen. Sind höhenverstellbare Tische nicht einsetzbar, lässt sich die Arbeitshöhe für größere Beschäftigten durch die Verwendung von Auflagen auf dem Tisch (z. B. Schneidbretterhöhung) anpassen. Kleinere Beschäftigte können sich auf Roste oder Podeste stellen. Dadurch können jedoch Stolpergefahren entstehen.
Unterschiedlich hohe Arbeitstische nutzen. Sind Höhenanpassung, Auflagen oder Podeste nicht möglich, stellen Sie unterschiedlich hohe Tische für große und kleine Beschäftigte bereit. Dies unterstützt ebenso ergonomisches Arbeiten bei bestimmten Tätigkeiten: z. B. ein niedriger Tisch zum Dekorieren von hohen Torten.
An einem schräg gestellten Band können Beschäftigte die Position wählen, wo das Band die für sie günstige Höhe hat.
Achten Sie auf genügend Fuß- und Beinraum. Die Fußraumtiefe F (siehe Abbildung) setzt sich aus dem Sockelrücksprung und dem Überstand der Arbeitsplatte zusammen und sollte mindestens 15 cm betragen. Damit die Beinraumtiefe B im Knieraum ausreichen ist, sollte der Überstand der Arbeitsplatte mindestens 8 cm betragen.
Beschäftigte sollten das Muskel-Skelett-System wechselnd belasten (können). Dazu gehören: Stand- und Spielbein abwechselnd belasten, das Spielbein erhöht abstellen und den Oberkörper anlehnen oder abstützen (z. B. unter Nutzung einer Stehhilfe).
Die Pausen sollten im Sitzen mit gegebenenfalls höher gelegten Beinen verbracht werden. In der Freizeit sollte unbedingt ein Bewegungsausgleich zur Steharbeit stattfinden. Nach Rücksprache mit dem Arzt können Kompressionsstrümpfe zur Entlastung des Venen- und Lymphsystems getragen werden.
Achten Sie auf geeignete Fußböden und geeignetes Schuhwerk.
Ein Arbeitsplatz mit genügend Fuß- und Beinfreiraum ermöglicht ergonomisches Arbeiten.
Siehe auch: DGUV Information 208-033: Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen,
insbesondere
Kapitel 2: Welche Tätigkeiten können zu einer Gefährdung führen? und
Kapitel 3: Wie beurteile ich Muskel-Skelett-Belastungen in meinem Betrieb?