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Warum ist ergonomische Arbeitsplatzgestaltung relevant? Dabei geht es kurz gesagt um menschengerechte Arbeit. Das bedeutet: Die Arbeit muss an die Voraussetzungen und Fähigkeiten des Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt.
Ziele einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sind:
Humanität: Gestaltung beeinträchtigungsfreier und gesundheitlich unbedenklicher Arbeitsbedingungen
Produktivität und Wirtschaftlichkeit: Eine geringere Belastung des Menschen und die Optimierung von Arbeitsprozessen führen in der Regel zu höherer Produktivität, mehr Qualität und damit zu mehr Wirtschaftlichkeit. Zudem steigen auch Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung umfasst die Gestaltung technischer, organisatorischer und sozialer Arbeitsbedingungen:
Arbeitsmittel: Werkzeuge, Maschinen oder Hebehilfen
Arbeitsplatz: Betrachtung des Arbeitsmittels bei Aufstellung im Betrieb, z. B. Bewegungsfläche, Fußboden
GUT ZU WISSEN Auch an ergonomisch gestalteten Arbeitsplätzen kann es bei Dauertätigkeiten oder sich häufig wiederholenden Tätigkeiten zu einseitigen Beanspruchungen kommen. Entlastung bringen Ausgleichsübungen. Nutzen Sie die Ausgleichsübungen für branchenspezifische Arbeitsplätze und Tätigkeiten der BGN.
Ergonomie
Rechtliche Grundlagen
Die Berücksichtigung der Ergonomie ist für Betriebe verpflichtend. Welche rechtlichen Grundlagen müssen Arbeitgeber beachten?