Was noch zu einer guten Organisation von Unterweisungen gehört
Neben einer guten Organisation der Unterweisung spielt auch die Planung der Inhalte und Methoden eine wichtige Rolle. Ein paar Tipps:
Passen Sie jede Unterweisung an die Vorkenntnisse der Beschäftigten an.
Überlegen Sie vor jeder Unterweisung, was Sie mit dem Gespräch erreichen möchten: Was sind die Ziele der Unterweisung? Was sollen die Beschäftigten nach der Unterweisung wissen bzw. können? Je klarer das Ziel im Vorfeld festgelegt wird, desto zielgerichteter laufen Unterweisungen ab.
Die aktive Einbindung der Beschäftigten und die Auseinandersetzung jedes einzelnen mit dem Thema sind Garanten für eine effektive Unterweisung. Daher sollte bei der Planung der Unterweisungen im Vorfeld das Vorgehen überlegt werden. Hilfreiche Fragen sind:
Wie kann ich meine Unterweisungsziele erreichen?
Wie kann ich meine Themen anschaulich darstellen?
Welche Materialien und Medien setze ich ein?
Wie kann ich die Beschäftigten aktiv in die Unterweisung einbinden?
Indem die unterweisende Person und die Beschäftigten gemeinsam über das Thema reden und ihre Erfahrungen austauschen, findet eine aktive Auseinandersetzung damit statt. Sie machen sich eigene Gedanken und bilden sich ihre Meinung, wie sie das Thema in ihrem Arbeitsalltag umsetzen können. Eine wichtige Voraussetzung für aktives Lernen und eine erfolgreiche Unterweisung.
Unterweisungen müssen dokumentiert werden (siehe u. a. § 4, Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die Teilnahme. Auch das ist eine Vorgabe in verschiedenen Vorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 1). Nutzen Sie für die Dokumentaion z. B. das Formblatt Unterweisungsnachweis der BGN.
Die Dokumentation hat neben der Rechtssicherheit weitere Vorteile für den Betrieb und die Beschäftigten:
Die Teilnehmer sind im Unterweisungsnachweis namentlich aufgelistet, sodass eine Überprüfung ihrer Teilnahme möglich ist. Es ist ersichtlich, wer nicht teilgenommen hat, aber eingeplant war, und noch unterwiesen werden muss.
Es ist eine Übersicht über die unterwiesenen Themen und Inhalte vorhanden.
Besprochene Regeln sind festgehalten und von den Teilnehmern per Unterschrift bestätigt. Das schafft Verbindlichkeit.
Was bei der Dokumentation der Unterweisung wichtig ist
GUT ZU WISSEN
Auch innerbetriebliche Regelungen, z. B. im Rahmen eines QM-Systems können die Dokumentation von Unterweisungen samt Unterschriften der Teilnehmer vorsehen.
Führungskräfte müssen in ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich wirken. Diese Überprüfung umfasst auch die in der Unterweisung festgelegten Regeln zum sicheren und gesunden Arbeiten.
Zur Wirksamkeitskontrolle eignen sich Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen, Beobachtungen und Befragungen der Beschäftigten. Zeitpunkt, Ergebnisse und die aus der Wirksamkeitskontrolle resultierenden Folgemaßnahmen müssen dokumentiert werden.
Werden die in der Unterweisung besprochenen Regeln nicht umgesetzt, ist eine weitere Unterweisung erforderlich. Dabei sollten vor allem noch einmal die Hintergründe der Regeln erklärt werden.
Weitere Infos zur Wirksamkeitskontrolle bei arbeitsschutz-kmu.de
Schutzmaßnahmen sind nur wirksam, wenn sie umgesetzt werden. Zur Überprüfung der Wirksamkeit sollten vier Punkte geklärt werden:
Bekannt? Was unterwiesen wird, was bei der Einarbeitung neuer Beschäftigter thematisiert wird, was öffentlich ausgehängt oder in der Teamsitzung besprochen wird, kann befolgt werden.
Verstanden? Wissen die Beschäftigten, warum und wie eine Maßnahme die eigene Gesundheit schützt? Verstehen Sie die Unterweisung und was von ihnen erwartet wird?
Umsetzbar? Sind die richtigen Hilfsmittel an der richtigen Stelle bereitgestellt? Reichen die Ressourcen (Zeit, Material, um die Schutzmaßnahmen durchzuführen? Können die Maßnahmen umgesetzt werden (Funktionsprüfung)?
Umgesetzt? Werden die Maßnahmen umgesetzt (Wirksamkeitskontrolle)? Und wenn nicht, welche Gründe gibt es dafür?