Kanister, Flaschen, Spraydosen und Kartons, auf denen Gefahrensymbole aufgedruckt sind, enthalten Gefahrstoffe (Chemikalien). Chemikalien können bei Kontakt und falschem Umgang zu Verätzungen oder Erkrankungen der Haut, Augen oder Atemwege führen.
Seit dem 15. Januar 2024 gilt ein neuer verbindlicher EU-Luftgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO). Statt der aktuellen AGW von 30 ppm (35 mg/m³) gilt dann ein CO-Luftgrenzwert von 20 ppm (23 mg/m³). Das hat Auswirkungen auf Shisha-Bars und Holzkohlegrillanlagen sowie CO-Melder.
Diese Broschüre enthält alle wichtigen Informationen für Shisha-Bars:
Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden